Steuern bei arbeitgeber-finanzierter bKV

 

Die arbeitgeberfinanzierte bKV kann als Sachlohn gewertet werden, wenn der Arbeitgeber die Beiträge für die bKV seiner Mitarbeiter übernimmt. Die monatliche Freigrenze für Sachbezüge, welche der Arbeitgeber kostenlos oder vergünstigt gewährt, beträgt im Jahr 2023 50 EUR, § 8 Abs. 2 S. 11 EstG-neu. Hierdurch erweitert sich der finanzielle Spielraum für die entsprechende Produktgestaltung, bspw. im Bereich der betrieblichen Krankenversicherung.
Betragen die Sachbezüge je Mitarbeiter und Monat zusammen mit der bKV weniger als die Freigrenze, sind diese Sachbezüge von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Wird die Grenze überschritten, fallen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an.
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